Huchting (rik). Durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten lassen sich im Vorfeld von Krankheit oder Tod klären, welche Behandlung am Lebensende gewünscht und welche Therapien abgelehnt werden. Außerdem eröffnet die frühzeitige Anfertigung der Dokumente die Chance, mit Angehörigen und behandelnden Ärzten über das Lebensende ins Gespräch zu kommen.
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